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   LG Ulm, 20.01.2012 - 2 O 356/11   

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https://dejure.org/2012,4288
LG Ulm, 20.01.2012 - 2 O 356/11 (https://dejure.org/2012,4288)
LG Ulm, Entscheidung vom 20.01.2012 - 2 O 356/11 (https://dejure.org/2012,4288)
LG Ulm, Entscheidung vom 20. Januar 2012 - 2 O 356/11 (https://dejure.org/2012,4288)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Wiederherstellung der Grabstätte der Eltern aus § 823 BGB; Zulässigkeit der Umbettung des Elterngrabes ohne Zustimmung eines Geschwisterteils; Behandlung einer Urne hinsichtlich des gesamten Bereichs der Totenfürsorge wie eine bestattete Leiche

  • RA Kotz

    Umbettung der Eltern gegen den Willen der Geschwister - Störung der Totenruhe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Wiederherstellung der Grabstätte der Eltern aus § 823 BGB; Zulässigkeit der Umbettung des Elterngrabes ohne Zustimmung eines Geschwisterteils; Behandlung einer Urne hinsichtlich des gesamten Bereichs der Totenfürsorge wie eine bestattete Leiche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Erbitterter Streit ums Elterngrab - Eine Tochter ließ die Urnen umbetten: Schmerzensgeld für drei Schwestern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtswidrige Umbettung begründet Schmerzensgeldanspruch aufgrund Verletzung des Totenfürsorgerechts - Verletzung des Totenfürsorgerechts rechtfertigt Schmerzensgeld in Höhe von 500 EUR

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 14.04.1988 - 9 U 50/87

    Achtung vor dem letzten Willen des Verstorbenen und seinem noch fortwirkenden

    Auszug aus LG Ulm, 20.01.2012 - 2 O 356/11
    Dabei ist eine Urne hinsichtlich des gesamten Bereichs der Totenfürsorge nicht anders zu behandeln, als eine bestattete Leiche (vgl. OLG Karlsruhe - 9 U 50/87 - Urteil vom 14.04.1988, zit. nach [...] Rz 30; Staudinger -Marotzke 2008, § 1922, Rz 128).

    Nachträglicher Sinnes- und Meinungswandel sowie Streitigkeiten zwischen Angehörigen stellen ebenfalls regelmäßig keinen wichtigen Grund dar, der eine Ausgrabung rechtfertigen würde (vgl. VG Regensburg a.a.O., Rz. 26; OLG Karlsruhe, - 9 U 50/87 - Urteil vom 14.04.1988, zit. nach [...] Rz 28 "Verwandtenzank").

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Ulm, 20.01.2012 - 2 O 356/11
    Dabei hängt die Frage, ob die Rechtsverletzung schwerwiegend ist, von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von seinem Anlass, dem Beweggrund des Handelnden und vom Grad seines Verschuldens ab (BGH, Urteil vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94, NJW 1996, 1131 -1135; BVerfG, Beschluss vom 22. März 2007 - 1 BvR 2007/02, NJW-RR 2007, 1055 -1057).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 11/01

    Obduktion - Zustimmung des Totenfürsorgeberechtigten - Belehrung über Umfang und

    Auszug aus LG Ulm, 20.01.2012 - 2 O 356/11
    Im Falle seiner Verletzung können dem Rechtsinhaber Schadensersatz-, Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüche zustehen (Palandt/Edenhofer, BGB , 71. Auflage, Einleitung vor § 1922 Rz. 9ff; OLG Karlsruhe, - 9 U 11/01 - Urteil vom 26. Juli 2001, VG Münster - 1 K 2077/10 - Urteil vom 26.08.2010, zit. nach [...] Rz 33).
  • LG Leipzig, 01.12.2004 - 1 S 3851/04
    Auszug aus LG Ulm, 20.01.2012 - 2 O 356/11
    Im Hinblick auf den Willen der Erblasser tritt in diesem Falle die Totenruhe gegenüber der Achtung des Willens der Erblasser zurück (vgl. LG Leipzig - 1 S 3851/04 - Urteil vom 01.12.2004, zit. nach [...], Rz. 36).
  • VG Münster, 26.08.2011 - 1 K 2077/10

    Umbettung eines Verstorbenen mit oder ohne seine Zustimmung bzw. der

    Auszug aus LG Ulm, 20.01.2012 - 2 O 356/11
    Im Falle seiner Verletzung können dem Rechtsinhaber Schadensersatz-, Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüche zustehen (Palandt/Edenhofer, BGB , 71. Auflage, Einleitung vor § 1922 Rz. 9ff; OLG Karlsruhe, - 9 U 11/01 - Urteil vom 26. Juli 2001, VG Münster - 1 K 2077/10 - Urteil vom 26.08.2010, zit. nach [...] Rz 33).
  • VG Regensburg, 16.02.2011 - RN 3 K 09.2499

    Erfordernis eines wichtigen Grundes für Ausgrabung und Umbettung einer Leiche;

    Auszug aus LG Ulm, 20.01.2012 - 2 O 356/11
    Grundsätzlich kann eine Umbettung dann nicht verlangt werden, wenn der Verstorbene - wie hier - an dem von ihm gewünschten Ort beigesetzt wurde (vgl. Staudinger-Marotzke, a.a.O.,Rz 125; VG Regensburg, Urteil vom 16.02.2011 - RN 3 K 09.2499, zit. nach [...], Rz. 23).
  • BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus LG Ulm, 20.01.2012 - 2 O 356/11
    Dabei hängt die Frage, ob die Rechtsverletzung schwerwiegend ist, von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von seinem Anlass, dem Beweggrund des Handelnden und vom Grad seines Verschuldens ab (BGH, Urteil vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94, NJW 1996, 1131 -1135; BVerfG, Beschluss vom 22. März 2007 - 1 BvR 2007/02, NJW-RR 2007, 1055 -1057).
  • LG Krefeld, 24.02.2017 - 1 S 68/16

    Kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen angeblicher Verletzung des

    An den Haftungsanforderungen ändert sich hierdurch jedoch nichts: Eine Entschädigungszahlung kommt nur in Betracht, wenn es sich bei der Verletzung des Totenfürsorgerechts um eine im vorgenannten Sinn schwerwiegende Beeinträchtigung gehandelt hat (so auch KG, Urt. v. 05.04.2016 - 9 U 41/15, juris; LG Ulm, Urt. v. 20.01.2012 - 2 O 356/11, juris; AG Rinteln, Urt. v. 23.12.2015 - 2 C 183/14, juris).

    Insofern unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von demjenigen, der der Entscheidung des Landgerichts Ulm vom 20.01.2012 (2 O 356/11, juris) zu Grunde lag: Dort stritten gleichrangig, d.h. gemeinschaftlich Totenfürsorgeberechtigte um die Zulässigkeit der Umbettung.

  • AG Krefeld, 24.06.2016 - 2 C 1/16

    Anspruch eines Angehörigen auf Auskunftserteilung über den Verbleib einer Urne

    Soweit der Prozessbevollmächtigte der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vom 6. Juni 2016 auf das Urteil des Landgerichts Ulm vom 20. Januar 2012 - 2 O 356/11 - hinwies, führen die in dem Urteil dargelegten Grundsätze entgegen der geäußerten Ansicht nicht zu einem anderen Ergebnis im hier zu entscheidenden Fall.
  • KG, 05.04.2016 - 9 U 41/15

    Amtshaftung: Gewährleistung des Rechts der Angehörigen auf Totenfürsorge als

    Der den Bediensteten des Beklagten zu machende Schuldvorwurf hat, anders als in dem von dem Landgericht herangezogenen, von dem Landgericht Ulm zu beurteilenden Fall (vgl. Urteil vom 20. Januar 2012 - 2 O 356/11 -, juris Rn. 52), nur geringes Gewicht.

    Auch insoweit ist das von dem Landgericht für seine abweichende Auffassung herangezogene Urteil des Landgerichts Ulm vom 20. Januar 2012 (2 O 356/11) in keiner Weise einschlägig (vgl. dort juris Rn. 52).

  • AG Rinteln, 23.12.2015 - 2 C 183/14

    Schmerzensgeldanspruch Totenfürsorgeberechtigter bei rechtswidriger Umbettung des

    Die Höhe des Schmerzensgeldes wird unter Bezugnahme auf eine vergleichbare Entscheidung des Landgerichts Ulm, Az. 2 O 356/11, mit 500, 00 EUR bemessen.

    Die Höhe des Schmerzensgeldes wird unter Bezugnahme auf eine vergleichbare Entscheidung des Landgerichts Ulm, Az. 2 O 356/11, NJW-Spezial 2012, Seite 392, mit 500, 00 EUR bemessen.

  • VG München, 01.12.2016 - M 12 K 16.3936

    Antrag auf Graböffnung - Unberechtigte Zweifel am Tod eines Angehörigen

    Wer die Särge seiner Angehörigen öffnen lasse, ohne alleiniger Inhaber des Totenfürsorgerechts zu sein, störe die Totenruhe und verletze das Totenfürsorgerecht der Geschwister (LG Ulm, U.v.20.1.2012, Az.: 2 O 356/11).
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